Verfahren zum Rückkauf von Grundstücken startet
Die Landesregierung hat im Rahmen des Erhalts der sechs Dörfer im Rheinischen Revier eine zeitlich befristete Vorkaufsoption für ehemalige Eigentümerinnen und Eigentümer mit Umsiedlerstatus und deren Kinder beschlossen. Die Regelung gilt in den Ortschaften Keyenberg, Kuckum, Unter- und Oberwestrich sowie Berverath (Stadt Erkelenz) und Morschenich (Gemeinde Merzenich) sind betroffen.
Es geht um rund 650 Grundstücke.
Die Vorkaufsoption gilt für ehemalige Eigentümer, die zum Umsiedlungsbeginn am 02. Dezember 2013 (Morschenich) bzw. 01. Dezember 2016 (Erkelenz) ihren Lebensmittelpunkt im Umsiedlungsort hatten. Auch Kinder der Berechtigten können die Vorkaufsoption nutzen. Die Konditionen zielen darauf ab, eine Eigennutzung im Einklang mit der Entwicklung der sechs Dörfer zu fördern, unter Berücksichtigung von umweltfreundlichem, klimaschützendem und ressourcenschonendem Bauen. Die Gemeinde Merzenich informiert die Umsiedler in Morschenich-Alt in einer Veranstaltung am 17. Februar 2024. Interessierte können ihre Vorkaufsoption innerhalb von drei Monaten nach der Infoveranstaltung bekunden. In Erkelenz wird das Verfahren aufgrund der größeren Anzahl von Immobilien später starten. Die Stadt wird Berechtigte über die Vorkaufsoption informieren und um Interessensbekundungen bitten. Das Verfahren zur Ausübung der Vorkaufsoption beinhaltet die Möglichkeit, die Häuser vor der Interessensbekundung zu besichtigen. Ein Formblatt zur Interessensbekundung wird von der Kommune übermittelt.
Nach Interessensbekundung und Besichtigung können Gutachten in Auftrag gegeben werden, und die Berechtigten können die Immobilie zu einem festgelegten Verkehrswert erwerben. Kaufpreisverhandlungen finden nach Vorlage der finalen Gutachten nicht statt.
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