
Vergleich gescheitert
Das Landgericht Aachen muss in drei Zivilverfahren im Zusammenhang mit Missbrauchsfällen im Bistum Aachen entscheiden. Der Versuch einer gütlichen Einigung ist in allen drei Verfahren gescheitert.
Am 2. Juli müssen die Richter über mögliche Schmerzensgeldzahlungen entscheiden.
Das Gericht hatte den Klägern und der katholischen Kirche die Zahlung einer Vergleichssumme vorgeschlagen. Diese ist deutlich niedriger als die in den Anklagen geforderten Summen. Es geht teilweise um mehrere hunderttausend Euro. In allen Fällen geht es um Jahrzehnte zurückliegende sexuelle Missbrauchserfahrungen. Eine Kommission der Deutschen Bischofskonferenz hatte den Betroffenen bereits Gelder ausgezahlt, um angefallene Therapiekosten zu begleichen. Ein Kläger hatte 80.000 Euro, ein weiterer 35.000 Euro und der dritte 10.000 Euro bekommen.
Das Bistum Aachen hatte auf eigene Initiative den systematischen Missbrauch innerhalb der Kirche unabhängig untersuchen lassen.
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