Verwaltungsgericht Aachen bewilligt Eilantrag gegen Sperrstunden-Regelung
Das Aachener Verwaltungsgericht hat heute den Eilantrag einer Spielhallenbetreiberin bewilligt. Sie hat hat gegen die Sperrstundenregelung der Stadt Aachen geklagt, wonach sie nach Mitternacht ihren Betrieb hätte schließen müssen.
Jetzt darf sie aber zu den normalen Zeiten schließen.
Der Grund: Das Aachener Verwaltungsgericht hält die Sperrstundenregelung der Stadt und Städteregion Aachen für rechtswidrig. Um die Corona-Pandemie einzudämmen, sei es nicht nötig, öffentliche Vergnügungsstätte zu schließen. Dazu zählen laut Verordnung Spielhallen und Casinos.
Spielhallen müssen sowieso ein Schutz- und Hygienekonzept haben wie alle anderen auch. Dass jetzt ausgerechnet das Schutzkonzept von Spielhallen höhere Corona-Zahlen verursacht, sei nicht erkennbar.
Die Stadt Aachen kann gegen den Beschluss Beschwerde einreichen; dann muss das Oberverwaltungsgericht Münster entscheiden.
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