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Zehn Monate Freiheitsstrafe und Unterbringung in Psychiatrie

Am Aachener Landgericht ist ein Mann wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten verurteilt worden. Außerdem ist die Unterbringung des Angeklagten in eine Psychiatrie angeordnet worden.

Im Mai soll der Angeklagte an einer Gaststätte in Aachen zwei Männer mit einem Messer angegriffen haben – einer der beiden Opfer ist verstorben.

Zunächst ist es in dem Prozess deswegen auch um vollendeten und versuchten Totschlag gegangen. Im Mai soll der Angeklagte bei einem Streit zweier Männer an einer Gaststätte am Adalbertsteinweg eingegriffen und dabei einem der beiden mehrfach ins Gesicht geschlagen haben. Danach habe ihn sein Opfer und ein weiterer Mann zur Rede stellen wollen. In der Folge soll der Angeklagte dann mit einem Messer auf beide eingestochen haben, wobei eines der Opfer direkt verstorben ist. Das andere Opfer konnte nur durch eine Notoperation überleben.

Die Vorwürfe des Totschlags und des versuchten Totschlags haben sich vor Gericht nicht bestätigt, wegen Schuldunfähigkeit ist der Angeklagte hier freigesprochen worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, innerhalb von einer Woche kann Revision eingelegt werden.

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